definition generalplanung

Die Anforderungen an Bauvorhaben steigen heutzutage immer weiter und erfordern eine langjährige Erfahrung und das Fachwissen von Experten. Als erfahrener Generalplaner übernehmen wir die interne Koordination, Steuerung und Überwachung aller Fachplaner (wie z.B. Tragwerksplanung, Haustechnik, Bauphysik, Brandschutz oder Verkehrs- und Landschaftsplanung). Weiterhin tragen wir die Verantwortung für alle übertragenen Leistungen wie etwa die Planung, Termine oder Kosten. Dadurch reduzieren sich die Ansprechpartner für den Bauherren auf einen einzelnen Vertragspartner und "Schnittstellenverluste" können vermieden werden.







Auf dem gemeinsamen Weg zum Projekterfolg garantieren wir für die korrekte Ausführung der einzelnen Planungen sowie die Lückenlosigkeit im Gesamtprojekt und bündeln gestaltungskompetent, kostenbewusst und nachhaltig Architekturleistungen mit allen für ein Bauvorhaben erforderlichen Planungsleistungen. Als verbundenes Unternehmen der janßen bär partnerschaft mbB können wir auf einen rund 60-jährigen Erfahrungsschatz in sämtlichen Facetten des Hochbaus zurückgreifen - davon über 4 Jahrzente als Generalplaner - und bieten Ihnen Generalplanungsleistungen aus einer erfahrenen, planungskompetenten Hand. 

 


vorteile der generalplanung

    • EIN ÜBERGEORDNETER ANSPRECHPARTNER – KEINE EINZELBAUFTRAGUNGEN DURCH DEN BAUHERREN
      Minimierung des Zeitaufwandes für einzelne Teilabstimmungen
    • BESSERE ABSTIMMUNG DER PLANERISCHEN SCHNITTSTELLEN IM EINGESPIELTEN TEAM
      Einheitlicher Planungsstand und kongruente Planungs- und Projektstruktur
    • MINIMIERUNG DES GENERELLEN HAFTUNGSRISIKOS, WENN ES MAL HAKT
      nur ein Ansprechpartner mit einer maßgeschneiderten Versicherungslösung
    • INTERDISZIPLINÄRE ABSTIMMUNG ALLER FACHPLANER
      Weniger zeit- und kostenintensiven Nachträge


    Die Reduktion der Kosten- und Planungsrisiken ist ein wesentlicher Baustein für das Gelingen eines Bauprojektes. Dies ist meistens nur durch einen hohen Arbeitseinsatz des Bauherren zu gewährleisten. Eine Entlastung bietet hier die lückenlose Beauftragung des Architekten mit der Generalplanung des Gesamtprojektes - der Bauherr übernimmt mit diesem Vorgehen lediglich die Bauherrenleistungen, die nicht durch den Generalplaner übernommen werden können.


    Welche Aufgaben nimmt der Generalplaner dem Bauherren ab?

    • Zusammenstellung und Koordination des Planungsteams abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse
    • Leistungs- und Kostenprüfungen, Terminkontrollen und Vertragsverhandlungen mit allen Fachplanern
    • Abwehr von Planungsnachträgen
    • Kosten- und Zeitkontrollen an allen Schnittstellen
    • Fachliche Planungsvorgaben und Entscheidungen zu Fragen aller einzelnen Planer
    • Wenn gewünscht projektsteuernde Aufgaben


    Welche Aufgaben verbleiben beim Bauherren?

    • Schließen von Verträgen
    • Zahlungen für erbrachte Leistungen
    • Freigaben einzelner Planungsschritte
    • Entscheidungen über das Gesamtbudget, die Gesamttermine, Qualitäten und Quantitäten